Erbengemeinschaft Hausverkauf

Als erfahrene Immobilienmakler in München unterstützen wir, Markus und Catrin Bühler, Sie im direkten Kontakt zu dem wichtigen Thema des Hausverkaufs bei einer Erbengemeinschaft. Wenn mehrere Personen als Erben bestimmt werden, wird oft eine Erbengemeinschaft gebildet. Je mehr Personen der Erbengemeinschaft  angehören, desto größer  ist das Konfliktpotenzial  bei der Handhabung von geerbten Immobilien und Grundstücken. Wir, als erfahrene Immobilienmakler aus München, sorgen hier für Klarheit.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft bezieht sich auf eine Gruppe von Personen, die rechtlich verpflichtet sind, ein Erbe zu teilen. Es handelt sich um ein spezielles Rechtskonzept, das es dem Erblasser ermöglicht, den Nachlass unter seinen Erben in gleicher oder ungleicher Weise aufzuteilen. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft wird gemeinhin als Miterbe bezeichnet, und jedes Mitglied hat bestimmte Rechte und Pflichten in Bezug auf seinen Anteil am Erbe. Die Mitglieder sind gemeinsam für alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erbschaft verantwortlich, einschließlich aller finanziellen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, die einer der Erben übernimmt. Eine Erbengemeinschaft kann aus engen Familienmitgliedern wie Geschwistern und Eltern bestehen, aber auch aus entfernteren Verwandten wie Onkeln, Tanten und Cousins und Cousinen. Der Hauptvorteil einer Erbengemeinschaft besteht darin, dass der Erblasser sicherstellen kann, dass sein Nachlass unter denjenigen aufgeteilt wird, die ihm am nächsten stehen, und dass die Gelder in seinem Nachlass von Personen verwaltet werden, denen er vertraut, dass sie verantwortungsvoll damit umgehen.

Interessen in der Erbengemeinschaft

Die Interessen in einer Erbengemeinschaft sind oft verschieden. Erbt eine größere Erbengemeinschaft ein Grundstück oder Immobilien, führt dies oft zu unlösbaren Streitigkeiten. Eine Teil möchte das Grundstück und die Immobilie verkaufen, ein anderer nicht – oder es stehen persönliche Familienstreitigkeiten im Vordergrund. 

Hausverkauf in Erbengemeinschaft

Der Verkauf eines Hauses in einer Erbengemeinschaft kann eine stressige Erfahrung sein. Es ist wichtig, alle beteiligten Faktoren zu berücksichtigen und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten umfassend geschützt werden. Wenn man ein Familienhaus verkaufen will, muss man viele Dinge bedenken. Dazu gehören das Verständnis der Gesetze und dass alle Beteiligten Zugang zu wichtigen Informationen haben. Bei sorgfältiger Planung und Überlegung ist es jedoch möglich, dass alle Beteiligten mit dem Ergebnis der Transaktion zufrieden sind.

Wir, Markus und Catrin Bühler, stehen Ihnen im direkten Kontakt zur Seite.

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Ihre Ansprechpartner

Markus Bühler

Geschäftsführender Gesellschafter / Inhaber / Dipl. Volkswirt / Immobilienmakler / Gutachter

089 189 51 9811

Catrin Bühler

Geschäftsführende Gesellschafterin / Inhaberin / Immobilienmaklerin / Gutachterin

089 189 51 9810