Genaue Wohnflächenberechnung – deshalb ist sie unerlässlich!

Die genaue Wohnfläche ihrer Immobilie ist den meisten Eigentümern bekannt. Unsicherheit besteht häufig bei der genauen Aufteilung auf einzelne Zimmer oder die korrekte Berechnung von angebauten Balkonen oder vorhandenen Dachschrägen. Eine exakte Berechnung der Wohnfläche ist für einen geplanten Immobilienverkauf essenziell. Gerne erklären wir Ihnen als Immobilienmakler aus München, weshalb Berechnungsfehler zu teuren Kosten führen können.

Wie Stichproben nachweisen, sind die Flächenangaben von Bestandsimmobilien nicht selten fehlerhaft. Gerade bei älteren Gebäuden wurden die Daten aus Mietverträgen oder Bauanträgen übernommen, denen nicht einmal die Berechnungsverordnung zugrunde liegt. Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist komplexer, als viele Eigentümer denken, da verschiedene Berechnungsmaßstäbe für unterschiedliche Gebäudeelemente herangezogen werden. Türen- und Fensterrahmen werden anders bewertet als Öfen oder Einbaumöbel. Schrägen, Säulen und Nischen werden anders gewertet, gleiches gilt für Keller, Terrasse, Balkone, Garagen, Waschküchen, Heizungsräume und vieles mehr. Je nach Raumelement wird mit Abschlägen zwischen 0 und 100 Prozent gearbeitet, was eine korrekte Berechnung für Laien fast unmöglich macht.

Haftung durch den Privatverkäufer

Einer der wichtigsten Gründe, beim Immobilienverkauf auf einen Immobilienmakler für die Flächenberechnung zu vertrauen: Der Privatverkäufer haftet für seine Angaben. Und diese sind bei vielen Eigentümern leider unvollständig oder fehlerhaft. Die Folgen sind vielfältig und reichen von der Minderung des Kaufpreises bis zur Anpassung der Finanzierungs- und Notarkosten, jeweils inklusive Steuern.

Vor Schadenersatzansprüchen sind Sie weiterhin nicht geschützt, selbst wenn beim Immobilienverkauf eine ausgeschlossene Gewährleistung für die Fläche als Vertragsgegenstand vereinbart wurde. Die Hilfe durch einen Fachmann wie uns als Immobilienmakler für München und Umgebung stellt die beste Lösung dar, um Probleme bei der Wohnflächenberechnung zu umgehen. Als Profi sind wir bestens mit der Berechnung von Wohnflächen vertraut und legen einen seriösen und verlässlichen Grundstein für Ihren Immobilienverkauf. Als seriöser Immobilienmakler in München tragen wir selbstverständlich das Risiko der korrekten Flächenberechnung und geben dies nicht an Sie als Eigentümer weiter.

Rechtliche Rahmenbedingungen verstehen

Im November 2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass für Mieterhöhungen alleine die tatsächliche Wohnfläche ein objektiv nachvollziehbares Kriterium darstellt, um einen Vergleich von Objekten durchzuführen (BGH, VIII ZR 266/14). Es ist zu erwarten, dass sich diese Rechtsprechung bundesweit auch für Neuvermietungen, den Immobilienverkauf und die Abrechnung von Nebenkosten durchsetzen wird. Bis zum Urteil 2015 durfte es zu Abweichungen von bis zu 10 Prozent zwischen der angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche kommen. Für Ihren aktuell geplanten Immobilienverkauf heißt dies: Die präzise Berechnung der Wohnfläche ist wichtiger denn je!

Grundlage ist die seit 2004 gültige Wohnflächenverordnung (WoFlV). Oft findet trotzdem noch die Berechnung auf Basis der DIN-Norm 283 statt, die im Jahr 1983 außer Kraft getreten ist. Als Immobilienmakler in München wissen wir aus Erfahrung, dass dies erlaubt ist, sofern diese Berechnungsgrundlage vertraglich zwischen beiden Seiten festgehalten wird. Für eine sichere und zeitgemäße Bewertung ist dennoch ein Fachmann wie ein erfahrener Immobilienmakler aufzusuchen.

 

Sie haben Fragen zu Ihrer Wohnflächenberechnung? Als fachkundiger Immobilienmakler in München helfen wir Ihnen gerne weiter!

Foto: © giovanna-fotos/Depositphotos.com

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