Immobilienverrentung: Was genau steckt dahinter

Als Immobilienmakler in München werden wir häufig zum Thema Immobilienverrentung gefragt. Viele Senioren erwarten sich durch den Verkauf ihrer Immobilie mit Umwandlung in eine monatliche Rente bei Erhalt des Wohnrechtes eine finanzielle Sicherheit. Laien wissen oft nicht, dass es verschiedene Modelle der Verrentung und Zahlung gibt. Diese möchten wir Ihnen als Immobilienmakler hiermit kurz vorstellen.

Welche Verrentungsformen gibt es?

Wenn Sie einen Immobilienverkauf im Rahmen einer Verrentung planen, sollten Sie den Unterschied zwischen Leib- und Zeitrente kennen. Bei einer Leibrente sind die Zahlungen an Ihre Lebenszeit als Verkäufer gekoppelt. Bei einer Zeitrente wird hingegen im Vorfeld ein fester Zeitraum für die Rentenzahlung festgelegt. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, wie unser Beispiel aufzeigen soll:

Sie entscheiden sich als Eigentümerin mit 70 Jahren für den Immobilienverkauf im Rahmen einer Immobilienverrentung. Statistisch gesehen werden Sie noch circa 14 Jahre leben. Auf dieser Grundlage wird ihre monatliche Rente berechnet. Diese Rentenzahlung wird bei einer Leibrente auch noch weitere 20 Jahre gezahlt, sofern die Seniorin entsprechend lange lebt.

Sollte die Seniorin schon mit 75 Jahren versterben, entfallen die weiteren Rentenzahlungen, von denen auch ihre Nachkommen nicht profitieren können. Dies ist bei einer Zeitrente anders, die z. B. auf 20 Jahre festgelegt wurde. Stirbt die Seniorin hier nach fünf Jahren, werden die Rentenzahlungen für die verbleibenden 15 Jahre zur Erbmasse gezählt und gehen auf die Erben über. Als Immobilienmakler in München empfehlen wir diese Variante, wenn eine zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen nach dem Tod erfolgen soll.

Wie lässt sich eine Immobilienverrentung konkret ausgestalten?

Nicht immer interessieren sich Senioren für die monatliche Rentenzahlung, sondern möchten den Erlös aus dem Immobilienverkauf als Einmalzahlung erhalten. Der Wert wird hierbei aus dem Verkehrswert der Immobilie unter Abzug des Nießbrauchwertes ermitteln. Auch hierzu ein Beispiel:

Der Wert der zu verkaufenden Immobilie in München liegt bei 400.000 Euro und die 70-jährige Seniorin entscheidet sich für eine monatliche Rentenhöhe von 800 Euro. Mit der durchschnittlichen Lebenserwartung von noch 14 Jahren beläuft sich die Gesamtsumme aller Rentenzahlungen auf 134.400 Euro. Dies wird als Nießbrauchwert von den 400.000 Euro abgezogen, so dass eine Einmalzahlung von 265.600 Euro entsteht.

Als Immobilienmakler aus München wissen wir, dass sich viele Senioren auch für eine flexible Kombination beider Leistungsarten entscheiden. Gerne wird die Einmalzahlung genutzt, um eine noch bestehende Hypothek abzubezahlen, der Rest wird unter Umständen für eine monatliche Rentenzahlung genutzt. Die Höhe der Einmalzahlung beim Immobilienverkauf mit anschließender Verrentung sollten Sie in Ruhe selbst festlegen.

Sie denken über die Verrentung Ihrer Immobilie und nicht den klassischen Immobilienverkauf nach? Als professioneller Immobilienmakler in München beraten wir Sie unabhängig und verhelfen Ihnen zu einem lebenslangen oder zeitlich begrenzten Wohnrecht!

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