Alles Wichtige rund um den Kaufvertrag beim Immobilienverkauf

Um Ihren Immobilienverkauf rechtlich sicher abzuwickeln, sind viele Aspekte zu bedenken. Als Immobilienmakler in München wissen wir, dass es entscheidend auf den Kaufvertrag nach erfolgreichen Verhandlungen ankommt. Doch auf welche Details ist hierbei zu achten, damit Sie keine Nachteile erleiden?

Wechselt ein Haus oder eine Eigentumswohnung den Besitzer, ist eine verbindliche und schriftliche Vereinbarung zu treffen, die notariell zu beglaubigen ist. Hierfür erhebt der Notar eine Gebühr, die sich am Immobilienwert ausrichtet und circa 1,5 Prozent des Kaufpreises beträgt.

Ein Notar zeichnet sich durch seine Neutralität aus und steht Käufern und Verkäufern gleichermaßen als fachkundiger Rechtspartner zur Seite. Der aufgesetzte Kaufvertrag sollte dennoch zwei Wochen vor dem Notartermin bekannt sein, damit beide Seiten diesen überprüfen können. Gerne auch zusammen mit uns als Immobilienmakler in München oder einem fachkundigen Anwalt.

Der Kaufvertrag sichert den Immobilienverkauf rechtlich ab – zum Schutz beider Seiten

Oft kommen standardisierte Verträge zum Einsatz, die um individuelle Daten wie Bankverbindungen, der Flurkarte oder dem aktuellen Grundbuchauszug ergänzt werden. Die Klausel „gekauft wie gesehen“ ist bei gebrauchten Immobilien ein gängiger Zusatz. Anders als bei einem Neubau unterliegen diese Immobilien keiner Gewährleistungspflicht, bei neuen Immobilien beläuft sich die entsprechende Frist auf fünf Jahre. Hier sind explizit festgestellte Mängel in den Kaufvertrag zu übernehmen, womit sich der Verkäufer rechtlich zusätzlich absichert.

Der Kaufvertrag beinhaltet zudem alle terminlichen Vorgaben für die Übertragung der Immobilie. Zudem sind Sondervereinbarungen rund um die Immobilie üblich. So kann die Kücheneinrichtung oder noch gelagerter Kraftstoff wie das Öl für die Heizanlage mit im Kaufpreis einhalten sein, was Eingang in den Kaufvertrag finden sollte. Bei der vom Käufer zu entrichtenden Grunderwerbssteuer spielen diese Sonderposten selbstverständlich keine Rolle und erhöhen die Steuerlast nicht.

„Sie möchten mehr über geeignete Vertragsinhalte für Ihren Immobilienverkauf erfahren? Als erfahrene Immobilienmakler in Müchen begleiten wir Sie gerne bei der Gestaltung der Vertragsinhalte!“

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