Möchte man heutzutage eine Immobilie erwerben, ist dies mit recht hohen Kosten verbunden. Insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen lässt sich der Traum der eigenen vier Wände teilweise nicht ohne Schwierigkeiten umsetzen, denn das Finden eines Schnäppchen gleicht hierbei der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Vor allem in finanziell unsicheren Zeiten bedeutet der Kauf einer Immobilie jedoch eine gute Wertanlage und Absicherung fürs Alter. Damit auch Familien mit Kindern den Traum der eigenen vier Wände in die Realität umsetzen können, greift der Staat mit einer finanziellen Unterstützung, dem sogenannten Baukindergeld, unter die Arme.
- Pro Kind unter 18 Jahren sind Zuschüsse beim Immobilienkauf in Höhe bis zu 12.000 Euro durch die Bundesregierung möglich.
- Dies hat auch rückwirkend Gültigkeit für sämtliche Käufe ab dem 01. Januar 2018. Bei Neubauten ist der Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde, entscheidend.
- Ab sofort ist es möglich, die Anträge für Kinderbaugeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.
Was wird wie beim Baukindergeld gefördert?
Konkret werden Familien mit Kindern mit einem Betrag von bis zu 12.000 Euro pro Kind finanziell beim Kauf oder dem Bau einer Immobilie gefördert. Dies hat Gültigkeit für Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 erworben worden sind. Bei einem Neubau hat stattdessen der Tag der Baugenehmigung Gültigkeit. Jedoch existieren fürs Kinderbaugeld unterschiedliche Fristen, die alle eingehalten werden müssen:
- Der Kaufvertrag muss bis spätestens Ende 2020 unterschrieben worden sein. Alternativ muss bis zu diesem Zeitpunkt die Baugenehmigung vorliegen.
- Spätestens ein halbes Jahr nach dem Einzug muss der Antrag auf das Baukindergeld gestellt worden sein. Als Nachweis gilt die amtliche Meldebestätigung.
- Anträge können bis spätestens Ende Dezember 2023 gestellt werden, anschließend ist dies nicht mehr möglich.
Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Wann besteht Anspruch auf Baukindergeld?
Ein wichtiges Kriterium für den Anspruch auf Kinderbaugeld ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Dieses darf nicht mehr als 75.000 Euro jährlich betragen – wobei ein Freibetrag pro Kind in Höhe von 15.000 Euro gewährt wird. Am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern bedeutet dies also, dass das Haushaltseinkommen maximal 105.000 Euro pro Jahr betragen darf. Familien, deren jährliches Haushaltseinkommen diesen Betrag übersteigt, haben keinen Anspruch auf Baukindergeld.
Wie erfolgt die Auszahlung von Baukindergeld?
Bei der Finanzierung einer Immobilie sollte man daher berücksichtigen, dass beim Kinderbaugeld nicht sofort der volle Betrag zur Verfügung steht, sondern das Baukindergeld in monatlichen Beträgen überwiesen wird. Es bietet sich also an, die monatlichen Zuschüsse mit den Tilgungsraten im Falle einer Finanzierung zu verrechnen. Dadurch reduziert sich die monatliche Belastung durch die Immobilienfinanzierung spürbar.
In diesem Zusammenhang gilt es auch zu berücksichtigen, dass Baukindergeld bei der Finanzierung einer Immobilie nicht als Eigenkapital angerechnet werden kann, da es erst frühestens mit Einzug in die eigene Immobilie zur Verfügung steht. Bei der Finanzierungsprüfung durch die Bank ist dieser Zuschuss somit noch nicht vorhanden und kann nicht in die Planung der Finanzierung seitens des Kreditgebers einfließen.
Wie erfolgt die Berechnung des Einkommens?
Kinderanzahl | Maximales Einkommen des Haushalts | Höhe des Baukindergeldes |
---|---|---|
1 | 90.000 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 36.000 Euro |
4 | 135.000 Euro | 48.000 Euro |
... | + 15.000 Euro für jedes weitere Kind | + 12.000 Euro für jedes weitere Kind |
Wie verhält es sich mit den Stichtagen für die Kinder?
Was ist, wenn sich die Lebenssituation ändert?
Bayerische Sonderlösung für Baukindergeld
Wie lässt sich das Baukindergeld beantragen?
Die Beantragung von Baukindergeld geschieht online im Zuschussportal der KfW. Allerdings ist die Antragstellung erst dann möglich, NACHDEM der Einzug in die eigenen vier Wände vollzogen ist. Als Nachweis hierfür dient das Datum, das in der amtlichen Meldebestätigung angegeben ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Antrag spätestens ein halbes Jahr nach dem Einzugsdatum bei der KfW eingegangen sein muss.
Nach einer erfolgreichen Registrierung im Zuschussportal der KfW lässt sich der Antrag stellen. Hierzu ist das entsprechende Online-Formular auszufüllen. Unter anderem sind hierbei Name, Adresse sowie Anzahl der Kinder zu nennen. Nachdem alles vollständig ausgefüllt wurde und den AGB und den Datenschutzhinweisen zugestimmt wurde, kann der Antrag abgeschickt werden.
Anschließend erfolgt eine Eingangsbestätigung mit der Aufforderung, die Identität nachzuweisen. Dies geschieht per Video- oder Postident-Verfahren. Zudem müssen nun alle notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Nachdem die Meldebestätigung, die Einkommensteuerbescheide und der Grundbuchauszug hochgeladen wurden, gilt der Antrag als vollständig und kann bearbeitet werden.
Im Falle der Förderung erfolgt die Überweisung des Zuschusses auf dem Konto jedes Jahr, über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg. Wenn die Immobilie vor Ablauf dieser zehn Jahre nicht mehr als Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz dient, muss die KfW sofort informiert werden. In diesem Fall endet die Förderung dann vorzeitig.
Baugeld beantragen in fünf Schritten
- Schritt 1: Der Einzug in die eigenen vier Wände und Einholen der Meldebestätigung bei der Gemeinde oder Stadt.
- Schritt 2: Innerhalb von sechs Monaten nach Einzug Zuschuss beantragen im KfW-Zuschussportal online: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Baukindergeld/.
- Schritt 3: Nachweis der Identität mit dem Postident-Verfahren in einer Postfiliale oder per Video-Identifizierung.
- Schritt 4: Hochladen der erforderlichen Nachweise innerhalb von drei Monaten nach Antragsstellung: Grundbuchauszug, Meldebescheinigung, Einkommensteuerbescheide.
- Schritt 5: Baukindergeld erhalten nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise
Lohnt sich das Baukindergeld?
Ob das Baukindergeld wirklich etwas bringt?
Die Zahlen stammen von einer Analyse des Hamburger Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung (Gewos). Das Institut untersuchte außerdem, in welchen Regionen besonders viele Häuser gekauft wurden. Hierbei zeigte sich deutlich: Vor allem das Umland großer Städte ist bei Käufern beliebt. So stiegen die Verkäufe im Kreis Pinneberg bei Hamburg mit 23,6 Prozent fast um ein Viertel. Auch in Hamburg selbst wurden im letzten Jahr mehr Häuser gekauft.
Damit ist die Hansestadt unter den Metropolen jedoch eine Ausnahme. Denn hier macht sich die Wohnraumknappheit bereits bemerkbar. Die Märkte sind scheinbar leergefegt. In den meisten anderen Metropolen hingegen gingen die Verkaufszahlen leicht zurück. Gleiches gilt auch für die Verkaufszahlen von Eigentumswohnungen. Hier gingen die Verkäufe um 0,8 Prozent zurück. Die Deutschen wollen also scheinbar immer häufiger ein eigenes Haus im „Speckgürtel“ anstatt einer Wohnung in der Stadt.
Auch die Verkaufspreise stiegen an. Im Schnitt kostete ein Eigenheim im letzten Jahr 267.000 Euro. Das sind 7,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Kein Wunder also, dass der Gesamtumsatz, der mit Ein- und Zweifamilienhäusern gemacht wurde, auf 66,3 Milliarden Euro – und damit um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr – stieg.
Leider gehen die hohen Verkaufszahlen nicht so sehr auf viele Neubauten zurück wie auf Bestandsimmobilien, die den Besitzer wechselten. Wenn die Nachfrage in den kommenden Jahren ähnlich hoch bleibt – wovon zum aktuellen Zeitpunkt auszugehen ist – dann könnte der Wohnraum also bald auch in den Speckgürteln der Metropolen knapp werden.
Woher weiß man, dass auch das Baukindergeld ein Grund für die steigenden Verkaufszahlen ist?
Es bleibt daher spannend, wie sich die Verkaufszahlen in den nächsten Jahren entwickeln. Denn die Förderung, bei der Familien mit Kindern beim Bau oder Kauf einer Immobilie über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 12.000 Euro pro Kind erhalten, bleibt noch bis Ende 2020 bestehen.
Laut (dpa) plant die Bundesregierung plant derzeit jedoch keine Verlängerung des Baukindergeldes über Ende 2020 hinaus. Dazu gebe es aktuell „keine konkreten Überlegungen“, antwortet das Innenministerium auf eine Frage des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert.