Baukindergeld – eine finanzielle Unterstützung von Familien für die eigene Immobilie

Möchte man heutzutage eine Immobilie erwerben, ist dies mit recht hohen Kosten verbunden. Insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen lässt sich der Traum der eigenen vier Wände teilweise nicht ohne Schwierigkeiten umsetzen, denn das Finden eines Schnäppchen gleicht hierbei der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Vor allem in finanziell unsicheren Zeiten bedeutet der Kauf einer Immobilie jedoch eine gute Wertanlage und Absicherung fürs Alter. Damit auch Familien mit Kindern den Traum der eigenen vier Wände in die Realität umsetzen können, greift der Staat mit einer finanziellen Unterstützung, dem sogenannten Baukindergeld, unter die Arme.

Baukindergeld: Die wichtigsten Fakten in der Übersicht:

  • Pro Kind unter 18 Jahren sind Zuschüsse beim Immobilienkauf in Höhe bis zu 12.000 Euro durch die Bundesregierung möglich.
  • Dies hat auch rückwirkend Gültigkeit für sämtliche Käufe ab dem 01. Januar 2018. Bei Neubauten ist der Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde, entscheidend.
  • Ab sofort ist es möglich, die Anträge für Kinderbaugeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.

Was wird wie beim Baukindergeld gefördert?

Konkret werden Familien mit Kindern mit einem Betrag von bis zu 12.000 Euro pro Kind finanziell beim Kauf oder dem Bau einer Immobilie gefördert. Dies hat Gültigkeit für Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 erworben worden sind. Bei einem Neubau hat stattdessen der Tag der Baugenehmigung Gültigkeit. Jedoch existieren fürs Kinderbaugeld unterschiedliche Fristen, die alle eingehalten werden müssen:

  • Der Kaufvertrag muss bis spätestens Ende 2020 unterschrieben worden sein. Alternativ muss bis zu diesem Zeitpunkt die Baugenehmigung vorliegen.
  • Spätestens ein halbes Jahr nach dem Einzug muss der Antrag auf das Baukindergeld gestellt worden sein. Als Nachweis gilt die amtliche Meldebestätigung.
  • Anträge können bis spätestens Ende Dezember 2023 gestellt werden, anschließend ist dies nicht mehr möglich.

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Grundsätzlich haben Familien mit mindestens einem Kind Anspruch auf Kinderbaugeld. Bei der Antragstellung werden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt. Aktuell gibt es keine Limitierung dafür, wie viele Kinder angerechnet werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kinder gemeinsam mit den Eltern in die Immobilie einziehen. Baukindergeld ist nur für die erste Immobilie möglich. Familien, die bereits eine eigene Wohnung oder ein Haus besitzen, können Baukindergeld folglich nicht beantragen. Dies hat auch dann Gültigkeit, wenn die Immobilie beispielsweise geerbt oder geschenkt wurde.

Wann besteht Anspruch auf Baukindergeld?

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Ein wichtiges Kriterium für den Anspruch auf Kinderbaugeld ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Dieses darf nicht mehr als 75.000 Euro jährlich betragen – wobei ein Freibetrag pro Kind in Höhe von 15.000 Euro gewährt wird. Am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern bedeutet dies also, dass das Haushaltseinkommen maximal 105.000 Euro pro Jahr betragen darf. Familien, deren jährliches Haushaltseinkommen diesen Betrag übersteigt, haben keinen Anspruch auf Baukindergeld.

Wie erfolgt die Auszahlung von Baukindergeld?

Wenn Baukindergeld nach Antragstellung bewilligt wurde, erhalten Familien jedes Jahr 1.200 Euro Zuschuss pro Kind – über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahre hinweg. Dies bedeutet also eine Gesamtsumme von 12.000 Euro pro Kind.

Bei der Finanzierung einer Immobilie sollte man daher berücksichtigen, dass beim Kinderbaugeld nicht sofort der volle Betrag zur Verfügung steht, sondern das Baukindergeld in monatlichen Beträgen überwiesen wird. Es bietet sich also an, die monatlichen Zuschüsse mit den Tilgungsraten im Falle einer Finanzierung zu verrechnen. Dadurch reduziert sich die monatliche Belastung durch die Immobilienfinanzierung spürbar.

In diesem Zusammenhang gilt es auch zu berücksichtigen, dass Baukindergeld bei der Finanzierung einer Immobilie nicht als Eigenkapital angerechnet werden kann, da es erst frühestens mit Einzug in die eigene Immobilie zur Verfügung steht. Bei der Finanzierungsprüfung durch die Bank ist dieser Zuschuss somit noch nicht vorhanden und kann nicht in die Planung der Finanzierung seitens des Kreditgebers einfließen.

Wie erfolgt die Berechnung des Einkommens?

Entscheidendes Kriterium für die Berechnung des jährlichen Haushaltseinkommens sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Jahres vor Eingang des Antrags auf Baukindergeld. Stellt man den Antrag also beispielsweise im Jahr 2020, dann addiert man die Einkünfte beider Eltern aus den Jahren 2018 und 2017 und teilt diese Summe anschließend durch zwei. Neben normalen Gehältern müssen dabei auch beispielsweise Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt werden.
Welche Familien erhalten wie viel Baukindergeld?
In der Tabelle lässt sich ersehen, wie die Höhe des Baukindergeldes mit der Anzahl der Kinder steigt. Ebenso ist mit höherer Kinderzahl ein größeres maximales Haushaltseinkommen möglich, um noch vom Baukindergeld profitieren zu können.

Kinderanzahl Maximales Einkommen des Haushalts Höhe des Baukindergeldes
1 90.000 Euro 12.000 Euro
2 105.000 Euro 24.000 Euro
3 120.000 Euro 36.000 Euro
4 135.000 Euro 48.000 Euro
+ 15.000 Euro für jedes weitere Kind + 12.000 Euro für jedes weitere Kind

Wie verhält es sich mit den Stichtagen für die Kinder?

Im Sinne vom Baukindergeld kann ein Kind dann angerechnet werden, wenn es noch nicht volljährig ist und gemeinsam mit den Eltern in die neue Immobilie einzieht. Wenn die Kinder in den folgenden Jahren die Volljährigkeit erreichen oder von zu Hause wieder ausziehen, hat dies keine Konsequenzen auf das Baukindergeld.

Was ist, wenn sich die Lebenssituation ändert?

Die Auszahlung von Baukindergeld endet, wenn die Eltern aus der Immobilie ausziehen und die Wohnung oder das Haus an eine andere Person vermieten oder verkaufen

Bayerische Sonderlösung für Baukindergeld

An sich ist Baukindergeld in jedem Bundesland verfügbar. In Bayern gibt es aber noch mal einen Extrabonus, denn Eltern, die dort wohnen, erhalten zusätzliche 300 Euro pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg sowie eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern erhält demnach zusätzlich zur Förderungssumme durch den Bund in Höhe von 24.000 Euro noch einmal 16.000 Euro vom Freistaat Bayern.

Wie lässt sich das Baukindergeld beantragen?

Wie lässt sich Baukindergeld beantragen?

Die Beantragung von Baukindergeld geschieht online im Zuschussportal der KfW. Allerdings ist die Antragstellung erst dann möglich, NACHDEM der Einzug in die eigenen vier Wände vollzogen ist. Als Nachweis hierfür dient das Datum, das in der amtlichen Meldebestätigung angegeben ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Antrag spätestens ein halbes Jahr nach dem Einzugsdatum bei der KfW eingegangen sein muss.

Nach einer erfolgreichen Registrierung im Zuschussportal der KfW lässt sich der Antrag stellen. Hierzu ist das entsprechende Online-Formular auszufüllen. Unter anderem sind hierbei Name, Adresse sowie Anzahl der Kinder zu nennen. Nachdem alles vollständig ausgefüllt wurde und den AGB und den Datenschutzhinweisen zugestimmt wurde, kann der Antrag abgeschickt werden.

Anschließend erfolgt eine Eingangsbestätigung mit der Aufforderung, die Identität nachzuweisen. Dies geschieht per Video- oder Postident-Verfahren. Zudem müssen nun alle notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Nachdem die Meldebestätigung, die Einkommensteuerbescheide und der Grundbuchauszug hochgeladen wurden, gilt der Antrag als vollständig und kann bearbeitet werden.

Im Falle der Förderung erfolgt die Überweisung des Zuschusses auf dem Konto jedes Jahr, über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg. Wenn die Immobilie vor Ablauf dieser zehn Jahre nicht mehr als Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz dient, muss die KfW sofort informiert werden. In diesem Fall endet die Förderung dann vorzeitig.

Baugeld beantragen in fünf Schritten

Hier noch einmal die Beantragung des Baukindergeldes in der schnellen Übersicht.

  • Schritt 1: Der Einzug in die eigenen vier Wände und Einholen der Meldebestätigung bei der Gemeinde oder Stadt.
  • Schritt 2: Innerhalb von sechs Monaten nach Einzug Zuschuss beantragen im KfW-Zuschussportal online: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Baukindergeld/.
  • Schritt 3: Nachweis der Identität mit dem Postident-Verfahren in einer Postfiliale oder per Video-Identifizierung.
  • Schritt 4: Hochladen der erforderlichen Nachweise innerhalb von drei Monaten nach Antragsstellung: Grundbuchauszug, Meldebescheinigung, Einkommensteuerbescheide.
  • Schritt 5: Baukindergeld erhalten nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise

Lohnt sich das Baukindergeld?

Auch im Falle einer finanziellen Unterstützung in Form von Baukindergeld gilt der Grundsatz, dass man sich Kaufen oder Bauen leisten können muss. Zwar mag die Option Baukindergeld den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses attraktiver machen, jedoch sollte man seinen eigenen finanziellen Horizont nicht überschätzen. Insbesondere, wenn nur ein Kind angerechnet werden kann, ist die Fördersumme über zehn Jahre hinweg nicht einmal hoch genug, um anfallende Baunebenkosten wie die Kosten für einen Notar zu decken – insbesondere an teuren Standorten in Deutschland. In ländlichen und strukturschwachen Regionen hingegen kann die Gesamtförderungssumme für die Deckung der Baunebenkosten reichen.

Ob das Baukindergeld wirklich etwas bringt?

Bringt Baukindergeld etwas?
Vor der Einführung der Kaufförderung für junge Familien waren viele Kritiker skeptisch. Doch die neuesten Zahlen sprechen für sich. Im Jahr 2018 wurden 248.500 Ein- und Zweifamilienhäuser gekauft. Das sind 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr und damit ein neuer Rekord.

Die Zahlen stammen von einer Analyse des Hamburger Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung (Gewos). Das Institut untersuchte außerdem, in welchen Regionen besonders viele Häuser gekauft wurden. Hierbei zeigte sich deutlich: Vor allem das Umland großer Städte ist bei Käufern beliebt. So stiegen die Verkäufe im Kreis Pinneberg bei Hamburg mit 23,6 Prozent fast um ein Viertel. Auch in Hamburg selbst wurden im letzten Jahr mehr Häuser gekauft.

Damit ist die Hansestadt unter den Metropolen jedoch eine Ausnahme. Denn hier macht sich die Wohnraumknappheit bereits bemerkbar. Die Märkte sind scheinbar leergefegt. In den meisten anderen Metropolen hingegen gingen die Verkaufszahlen leicht zurück. Gleiches gilt auch für die Verkaufszahlen von Eigentumswohnungen. Hier gingen die Verkäufe um 0,8 Prozent zurück. Die Deutschen wollen also scheinbar immer häufiger ein eigenes Haus im „Speckgürtel“ anstatt einer Wohnung in der Stadt.

Auch die Verkaufspreise stiegen an. Im Schnitt kostete ein Eigenheim im letzten Jahr 267.000 Euro. Das sind 7,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Kein Wunder also, dass der Gesamtumsatz, der mit Ein- und Zweifamilienhäusern gemacht wurde, auf 66,3 Milliarden Euro – und damit um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr – stieg.

Leider gehen die hohen Verkaufszahlen nicht so sehr auf viele Neubauten zurück wie auf Bestandsimmobilien, die den Besitzer wechselten. Wenn die Nachfrage in den kommenden Jahren ähnlich hoch bleibt – wovon zum aktuellen Zeitpunkt auszugehen ist – dann könnte der Wohnraum also bald auch in den Speckgürteln der Metropolen knapp werden.

Woher weiß man, dass auch das Baukindergeld ein Grund für die steigenden Verkaufszahlen ist?

Nun stellt sich natürlich noch die Frage, ob das Baukindergeld tatsächlich mitverantwortlich für den Anstieg der Verkaufszahlen ist. Experten von der Gewos gehen zumindest davon aus, denn die Verkaufszahlen schossen vor allem in der zweiten Jahreshälfte, in der die Förderung verabschiedet wurde, in die Höhe. Auch von Seiten der Banken wird eine große Nachfrage nach dem Baukindergeld gemeldet.

Es bleibt daher spannend, wie sich die Verkaufszahlen in den nächsten Jahren entwickeln. Denn die Förderung, bei der Familien mit Kindern beim Bau oder Kauf einer Immobilie über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 12.000 Euro pro Kind erhalten, bleibt noch bis Ende 2020 bestehen.

Laut (dpa) plant die Bundesregierung plant derzeit jedoch keine Verlängerung des Baukindergeldes über Ende 2020 hinaus. Dazu gebe es aktuell „keine konkreten Überlegungen“, antwortet das Innenministerium auf eine Frage des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert.

Wie lässt sich das Baukindergeld am besten einsetzen?

Auch wenn die Förderungssumme erst nach dem Einzug zur Verfügung steht, kann das Geld dazu dienen, einen Baukredit schneller zu bezahlen. Beispielsweise lässt sich das Baukindergeld im ersten Jahr ansparen und anschließend mit der Bank vereinbaren, dass man regelmäßig höhere Kreditraten zurückbezahlen möchte. Im Falle einer Familie mit einem Kind und einem jährlichen Baukindergeld von 1.200 Euro ist es also möglich, ab dem zweiten Jahr monatlich 100 Euro mehr an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Alternativ besteht natürlich auch die Option, die jährliche Zahlung des Baukindergeldes für eine Sondertilgung zu nutzen. In beiden Fällen spart man Zinsen und ist schneller schuldenfrei.

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